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   VG Regensburg, 21.11.2016 - RO 10A DS 16.961   

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VG Regensburg, 21.11.2016 - RO 10A DS 16.961 (https://dejure.org/2016,42765)
VG Regensburg, Entscheidung vom 21.11.2016 - RO 10A DS 16.961 (https://dejure.org/2016,42765)
VG Regensburg, Entscheidung vom 21. November 2016 - RO 10A DS 16.961 (https://dejure.org/2016,42765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Rechtmäßige vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung der monatlichen Dienstbezüge wegen Dienstvergehen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Regensburg, 21.11.2016 - RO 10A DS 16.961
    Das Gewicht der Pflichtverletzung ist Ausgangspunkt und richtungsweisendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme (vgl. BVerwG vom 10.12.2015 Az. 2 C 6/14).

    Nur so können die Integrität des Berufsbeamtentums und das Vertrauen in die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung der Beamten aufrechterhalten werden (vgl. z. B. BVerwG vom 10.12.2015 a. a. O.).

    Die Ausrichtung der grundsätzlichen Zuordnung eines Dienstvergehens zu einer der Disziplinarmaßnahmen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 BayDG am gesetzlich bestimmten Strafrahmen ist nach der neueren Rechtsprechung jedoch auch bei innerdienstlich begangenen Dienstvergehen geboten (vgl. BVerwG vom 10.12.2015 a. a. O.).

    Auf die bisher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts maßgebliche Einstufung eines Dienstvergehens als Zugriffsdelikt zulasten des Dienstherrn oder einem diesem gleichgestellten Delikt, für das die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis grundsätzlich Richtschnur für die Maßnahmebestimmung sein soll, wenn die veruntreuten Beträge oder Werte insgesamt die Schwelle der Geringwertigkeit deutlich übersteigen, kommt es nicht (mehr) an (vgl. BVerwG vom 10.12.2015 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 16a DS 13.706

    Bürgermeister aus dem Landkreis München bleibt vorläufig des Dienstes enthoben

    Auszug aus VG Regensburg, 21.11.2016 - RO 10A DS 16.961
    Ernstliche Zweifel liegen dann vor, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts offen ist, ob die von der Behörde getroffene Anordnung rechtmäßig oder rechtswidrig ist (vgl. z. B. BayVGH vom 11.12.2013 Az. 16a DS 13.706 m. w. N.).

    Ist es dagegen zumindest ebenso wahrscheinlich, dass eine Entfernung im Disziplinarverfahren nicht erfolgen wird, sind ernstliche Zweifel im Sinne des Art. 61 Abs. 2 BayDG zu bejahen (vgl. BayVGH vom 11.12.2013 a. a. O.).

    Es ist nicht erforderlich, dass es bereits in vollem Umfang nachgewiesen ist (vgl. BayVGH vom 11.12.2013 a. a. O.).

    Der Untersuchungsgrundsatz des Gerichts ist dahingehend eingeschränkt, dass regelmäßig nur die Pflicht besteht, auf die vorhandenen Feststellungen zurückgreifen zu müssen (vgl. BayVGH vom 11.12.2013 a. a. O. m. w. N.).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Regensburg, 21.11.2016 - RO 10A DS 16.961
    Eine Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG vom 20.10.2005 Az. 2 C 12.04).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z. B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung und besondere Umstände der Tatbegehung, z. B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG vom 20.10.2005 a. a. O.).

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

    Auszug aus VG Regensburg, 21.11.2016 - RO 10A DS 16.961
    Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren Anwendung finden (vgl. BVerfG vom 8.12.2004 Az. 2 BvR 52/02).

    Umgekehrt vermag ein außerdienstliches Verhalten, das keinen Straftatbestand erfüllt, die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht zu rechtfertigen (vgl. z. B. BVerfG vom 8.12.2004 a. a. O.).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug -

    Auszug aus VG Regensburg, 21.11.2016 - RO 10A DS 16.961
    Das Verhalten des Antragstellers stellt sich nicht als unbedachte persönlichkeitsfremde Gelegenheitstat in einer besonderen Versuchungssituation dar (vgl. hierzu BVerwG vom 24.2.1999 Az. 1 D 31.98).
  • VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1889

    Disziplinarrecht, Beamtenrecht, Polizeihauptmeister, außerdienstlicher Betrug,

    Auszug aus VG Regensburg, 21.11.2016 - RO 10A DS 16.961
    Auch wenn die vom Antragsgegner für die Bemessung der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme herangezogene Obergrenze der Höhe des Gesamtschadens von 5.000 EUR, die bisher von der Rechtsprechung als maßgeblich angesehen wurde (vgl. z. B. BayVGH vom 21.1.2012 Az. 16a D 13.1889), unter Zugrundelegung neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wohl nicht mehr maßgeblich sein dürfte, liegt die hier relevante - durch den Antragsteller eingeräumte - Schadenshöhe von 19.954,43 EUR jedoch in einem Bereich, der eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nahelegt.
  • BVerwG, 29.05.1996 - 1 DB 11.96

    Teileinbehaltung der Dienstbezüge aufgrund eines Diziplinarverfahrens - Grenze

    Auszug aus VG Regensburg, 21.11.2016 - RO 10A DS 16.961
    Bei der Frage der Einbehaltung von Dienstbezügen ist nämlich das Gesamtfamilieneinkommen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG vom 29.5.1996 Az. 1 DB 11.96).
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